Ab 31. März wird kantonale Radroute Staufen–Lenzburg–Seon ausgebaut

An der kantonalen Radroute zwischen Staufen–Lenzburg–Seon wird ab Ende März 2025 weitergebaut. Bis etwa Ende August 2025 wird der dritte und letzte Abschnitt fertiggestellt. Dieser erstreckt sich vom Bahnübergang Birren bis zum Ziertalquartier in Seon. Dies teilt die Aargauer Staatskanzlei mit.
Ab Montag, 31. März 2025, baut das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die kantonale Radroute R550 von Staufen nach Seon mit der Erstellung des dritten Abschnittes fertig aus. "Alle Landerwerbsverhandlungen sind abgeschlossen und die Baumeisterarbeiten sind vergeben. Dem geplanten Baubeginn steht nichts mehr im Wege", erklärt der Projektleiter Christoph Nünlist vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Mit der Fertigstellung des letzten Abschnitts kann der Veloverkehr abseits der Kantonsstrasse sicher von Staufen bis nach Seon geführt werden. Der neue Veloweg verläuft parallel entlang der Seetalbahn durch Waldgebiet und Landwirtschaftsland.
Benützung der bestehenden Veloroute bis Bahnübergang Birren Seon
Während der Bauzeit kann die Veloroute von Staufen bis zum Bahnübergang Birren in Seon wie bisher befahren werden. Für alle Verkehrsteilnehmenden ist jedoch zu beachten, dass die Hauptzufahrt zur Baustelle (Material Zu- und Abfuhr) ebenfalls über den Knoten Bahnübergang Birren erfolgt. Deshalb sind alle Verkehrsteilnehmenden aufgerufen, vorsichtig zu sein und aufeinander zu achten.
Radroute R550 von Staufen bis nach Seon fertiggestellt

Mit dem Bau des dritten und letzten Abschnittes wird die neue Veloroute R550 von Staufen Seenerweg über das Gebiet Oberrai entlang der Seetalbahnlinie bis nach Seon ins Ziertelquartier fertiggestellt. Das Ziel, zwischen Staufen und Seon eine sichere und attraktive Veloroute anzubieten, ist mit der Fertigstellung im August 2025 erreicht.
Die Unternehmung, die Bauleitung und die Abteilung Tiefbau des Kanton Aargau sind bemüht, die Beeinträchtigungen während der Bauzeit möglichst gering zu halten und bitten die betroffenen Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen.