Schutz von Schafherden: Aargau startet Moderhinke-Bekämpfungsprogramm

Schutz von Schafherden: Aargau startet Moderhinke-Bekämpfungsprogramm
Typisches Bild auf der Weide: betroffene Tiere hinken und grasen auf den Vorderknien. © BGK/SSPR (via BLV)

Am 1. Oktober 2024 startet die nationale Bekämpfung der Moderhinke beim Schaf. Innert 5 Jahren soll die Anzahl der mit der Moderhinke infizierten Schafherden auf weniger als 1 Prozent reduziert werden. Schafhaltende im Aargau können sich bereits jetzt auf den Start vorbereiten. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Das vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) koordinierte nationale Moderhinke-Bekämpfungsprogramm startet am 1. Oktober 2024. Für die Organisation sind die Kantone zuständig. Ziel ist es, das Vorkommen der Moderhinke in der Schweiz von geschätzt 20 bis 30 Prozent auf unter 1 Prozent zu senken. Auch der Veterinärdienst des Kantons Aargau unterstützt das Bekämpfungsprogramm und hat Schafhaltende unter anderem mittels zweier Informationsveranstaltungen im Juli und August 2024 über das Programm informiert.

Weil Impfstoffe die Symptome nur lindern, den Erreger aber nicht eliminieren, kann die Krankheit unbemerkt verschleppt werden. Deshalb ist die Impfung gegen Moderhinke seit dem 1. Juni 2024 bis zum Abschluss des Bekämpfungsprogramms verboten. Dadurch erkennen die Tierhalterinnen und Tierhalter die kranken Tiere und können die Ansteckungsketten besser unterbrechen.

So läuft das Bekämpfungsprogramm ab

Während des Programms werden jährlich Tiere aus allen Schafhaltungen im Kanton Aargau jeweils zwischen 1. Oktober und 31. März mittels Tupferproben aus dem Zwischenklauenspalt untersucht. Dies gilt auch für Hobby- und Kleinstbetriebe. Die Probenahme wird durch vom Veterinärdienst beauftragte Fachpersonen organisiert.

Der Veterinärdienst informiert die Tierhalterinnen und Tierhalter anschliessend über das Laborergebnis. Wurde der Moderhinke-Erreger nachgewiesen, sperrt der Veterinärdienst die Schafhaltung für den Tierverkehr und ordnet die Sanierung an.

Diese beinhaltet einen korrekten Klauenschnitt, wiederholte Klauenbäder und Biosicherheitsmassnahmen (saubere Kleidung und Schuhe, saubere Transportfahrzeuge, saubere Werkzeuge beim Klauenschnitt etc.) zur Verhinderung einer neuen Ansteckung. Für die Sanierung müssen in der Regel mindestens zwei Monate eingeplant werden. Der Veterinärdienst überprüft diese mit erneuter Probenahme.

Wie können sich Schafhaltende auf die Beprobung vorbereiten?

Für eine effiziente Probenahme sind folgende Punkte zu beachten:

  • Sicherstellen, dass die Schafhaltung bei der Abteilung Landwirtschaft des Kantons Aargau gemeldet ist.
  • Meldungen zum Tierverkehr (TVD) aktuell halten.
  • Geeigneten Ort für Probenahme festlegen.
  • Alle Schafe für die Beprobung an diesem Ort sammeln, dauerhaft getrennt gehaltene Tiergruppen an verschiedenen Orten sammeln.
  • Eine bis zwei Hilfspersonen für das Einfangen und Fixieren der Schafe aufbieten.
  • Betriebseigene Stiefel und Überkleidung für Probenehmende zur Verfügung stellen (alternativ eine Desinfektionswanne, Wasser und Seife).
  • Probenehmende auf kranke und lahme Tiere hinweisen, da diese bevorzugt beprobt werden.
  • Bis 10 Tage vor der Untersuchung keine Klauenbäder durchführen.

Der Veterinärdienst wird laut Mitteilung des Kantons alle Schafhaltenden vor Start des Programms nochmals per E-Mail informieren.

Was ist die Moderhinke?

Die Moderhinke ist eine bakterielle Erkrankung, die bei Schafen zu eitrigen Entzündungen der Klauen führt und schmerzhaft ist. Betroffene Tiere gehen lahm und entlasten die entzündete Gliedmasse (zum Beispiel durch Knien beim Fressen). Die Verbreitung erfolgt vor allem über die Tiere selbst an Ausstellungen, Märkten, durch Tierhandel, bei der Sömmerung oder auf Gemeinschaftsweiden. Sie kann aber auch indirekt über kontaminierte Schuhe, nicht gereinigtes Klauenpflegewerkzeug, gemeinsame Treibwege oder ungereinigte Transportfahrzeuge erfolgen.

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Weitere Informationen zur Moderhinke und zum Bekämpfungsprogramm unter www.ag.ch/moderhinke