42 Kandidierende für Gerichtspräsidiumsstellen
Am 19. Juli 2024, 12.00 Uhr ist die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten an den Bezirksgerichten für die Amtsperiode 2025/2028 abgelaufen. Es haben sich 42 Kandidierende angemeldet. Damit steht fest, dass es am 22. September 2024 zu mindestens einer Urnenwahl am Bezirksgericht Laufenburg kommt.
39 Bisherige und drei Neue kandidieren
Als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident ist nur wählbar, wer sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau anmeldet. Innerhalb dieser Frist gingen für die 41 ausgeschriebenen Gerichtspräsidiumsstellen Anmeldungen von 42 Kandidatinnen und Kandidaten ein. 39 bisherige Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten stellen sich zur Wiederwahl. Drei Personen kandidieren neu für das Amt einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten. Die Namen aller angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden am Mittwoch, 24. Juli 2024 im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht.
Urnenwahl für das Amt der Gerichtspräsidentin/des Gerichtspräsidenten 2 (75 %) am Bezirksgericht Laufenburg
Für das ausgeschrieben Amt sind zwei Kandidaturen eingereicht worden:
- Guggenbühl Eveline, Würenlos, bisher (SP, Grüne, Die Mitte, FDP, SVP)
- Meister Pamela, Rheinfelden (parteilos)
Über die Besetzung dieses Amts wird am 22. September 2024 an der Urne entschieden.
Nachmeldefristen bei allen übrigen Gerichtspräsidiumsstellen
Für alle übrigen Gerichtspräsidiumsstellen hat sich jeweils nur eine Kandidatin respektive ein Kandidat angemeldet. Infolgedessen wird mit der Publikation im Amtsblatt am Mittwoch, 24. Juli 2024 eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet werden können. Diese Nachmeldefrist endet am Montag, 29. Juli 2024, 12.00 Uhr. Wenn innerhalb dieser Zeit keine Nachmeldungen eingehen, gelten diese angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt.
Die Anmeldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie Schulrätinnen und Schulräte der Bezirke endet in einer Woche, am Freitag, 26. Juli 2024, 12.00 Uhr.