40 Franken höhere Familienzulagen würden Arbeitgeber 62 Mio. jährlich kosten

40 Franken höhere Familienzulagen würden Arbeitgeber 62 Mio. jährlich kosten
Wieviel dürfen die Familienzulagen künftig kosten? Foto: MKU

Der Grosse Rat hat der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen am 25. Juni 2024 knapp mit 69 zu 64 Stimmen (0 Enthaltungen) zugestimmt und ist mit einer Ausnahme dem Entwurf des Regierungsrats gefolgt.

Erhöhung soll ab 1.1.2026 gelten

Dieser hatte eine Erhöhung der Familienzulagen um Fr. 10.– (vom Bund vorgegebener Mindestansatz zuzüglich Fr. 10.–) beantragt. Der Grosse Rat beschloss in erster Beratung eine Erhöhung um Fr. 25.– und überwies einen Prüfungsantrag zu den Auswirkungen auf die Aargauer Wirtschaft. Die Kommission Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hate dem Grossen Rat zuvor gar eine Erhöhung der Familienzulagen um Fr. 40.– beantragt.

Der Regierungsrat nimmt das Ergebnis der 1. Beratung des Grossen Rats vom 25. Juni 2024 zur Kenntnis und stellt keine anderslautenden Anträge. Dies hält er in der jetzt veröffentlichten Botschaft für die zweite lesung fest. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Bundesrat erhöht Kinderzulage auf 215 Franken

Am 28. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Der Bundesrat erhöht den Mindestansatz der Kinderzulage von Fr. 200.– auf Fr. 215.– pro Monat und denjenigen der Ausbildungszulage von Fr. 250.– auf Fr. 268.– pro Monat. Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die drei vorliegenden Varianten zur Erhöhung der kantonalen Familienzulagen orientieren sich am Mindestansatz zuzüglich Fr. 10.–, Fr. 25.– oder Fr. 40.–. Die Anpassung der Mindestansätze durch den Bund hat keine Auswirkungen auf die kantonale Erhöhung der Familienzulagen beziehungsweise absorbiert diese nicht, da die kantonale Erhöhung immer vom Mindestansatz aus berechnet wird. Der Regierungsrat und die SVA Aargau haben laut regierungsrätlicher Botschaft in ihren Schätzungen die Erhöhung der Mindestansätze nicht berücksichtigt, da die Schätzungen auf der Anzahl Zulagen und den Beitragssätzen aus dem Jahr 2023 – und somit vor der Erhöhung des Mindestansatzes – basieren.

Auf eine Hochrechnung verzichtet der Regierungsrat aus Vergleichsgründen, zumal die zur Beantwortung des Prüfungsantrags befragten FAK ihre Schätzungen vor der Teuerungsanpassung berechnet haben.

Wie sind die Auswirkungen der Erhöhung der Familienzulagen auf die Aargauer Wirtschaft?

Um die Auswirkungen der Erhöhung der Familienzulagen um Fr. 10.–, Fr. 25.– und Fr. 40.– auf die Aargauer Wirtschaft aufzuzeigen, hat der Regierungsrat die jährlichen Mehrkosten für die Arbeitgebenden im Kanton Aargau geschätzt. Die Schätzung basiert auf Daten aller FAK, welche im Jahr 2023 im Kanton Aargau tätig waren.