12 359 arbeitslos gemeldete Personen im März
Bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren per Ende März 2025 insgesamt 12'359 Personen als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr hat sie um 0,7 Prozentpunkte zugenommen.
Bei den sieben Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Aargau waren per Ende März 2025 insgesamt 58 Personen mehr als im Vormonat als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr waren 2'673 Personen mehr arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote nahm in diesem Zeitraum um 0,7 Prozentpunkte zu. Schweizweit blieb die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vormonat unverändert bei 2,9 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 0,5 Prozentpunkte zu.
Stellensuchende im März 2025
Per Ende März 2025 wurden im Aargau insgesamt 18'761 Stellensuchende registriert, 650 mehr als im Vormonat. Die Zahl der bei den Aargauer RAV gemeldeten offenen Stellen verringerte sich im März 2025 gegenüber dem Vormonat um 279 auf 3'265 Stellen. Davon unterlagen 1'606 Stellen der Meldepflicht.
Dauer der Arbeitssuche im März 2025
Durchschnittlich waren die im März 2025 abgemeldeten Stellensuchenden 230 Tage auf Stellensuche. Das waren 7 Tage weniger als im Vormonat. Am längsten suchten die 50- bis 64-Jährigen nach einer neuen Stelle: Sie benötigten im Durchschnitt 272 Tage, um eine neue Arbeit zu finden. Bei den 25- bis 49-Jährigen waren es 226 Tage und bei den 15- bis 24-Jährigen 152 Tage.
Hinweis: Bei den RAV gemeldete offene Stellen
Eine Stelle gilt als offen, wenn der Arbeitgeber vorhat, einen Arbeitsplatz (neu geschaffen, unbesetzt oder in Kürze vakant) sofort oder in naher Zukunft neu zu besetzen und wenn dafür bereits entsprechende Massnahmen zur Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten ausserhalb des Unternehmens ergriffen wurden oder solche in Vorbereitung sind. Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent eingeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5 Prozent. Die Liste der meldepflichtigen Berufe ändert sich ab 2020 jährlich. Die gemeldeten offenen Stellen decken nur einen Teil aller offenen Stellen ab.