Eigenmietwert: Gutachten bestätigt Position der Regierung - keine rückwirkende Gesetzesänderung
Ein externes Gutachten bestätigt die Rechtsbeurteilung des Regierungsrats, dass sowohl die politisch geforderte, rückwirkende Gesetzesänderung, als auch ein Verzicht auf die Anhebung des Eigenmietwerts bis zu dessen definitiver Abschaffung im Jahr 2029 rechtlich unzulässig ist. Dies teilt der Aargauer Regierungsrat mit. Die im Rahmen der allgemeinen Neubewertung geschätzten Eigenmietwerte behalten