Grosser Rat: neu mindestens 5 Jahre in derselben Gemeinde wohnhaft als Voraussetzung für Einbürgerung - Mittagspause bis 14 Uhr
Die Regierung schlägt folgende Bestimmungen vor:
Die gesuchstellende Person muss bei Einreichung des Gesuchs folgende kantonale formelle Voraussetzungen erfüllen:
Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton und mindestens ein dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs (....)
Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Kommission Jus, sie will die Bedingungen