Botschaft zur Änderung des Finanzausgleichsrechts für zweite Lesung im Grossen Rat bereit
Der erste Wirkungsbericht zum Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden habe gezeigt, dass sich das per 1. Januar 2018 eingeführte System grundsätzlich bewährt, in einzelnen Bereichen aber Optimierungsbedarf besteht. Dies teilt die Staatskanzlei mit. Mit der vorliegenden Botschaft legt der Regierungsrat die geplanten Gesetzesänderungen zur zweiten Beratung vor. Neu enthält die